LKW FÜHRERSCHEIN IN DER FAHRSCHULE PFEIFER
Die Fahrschule Pfeifer in Mainz bringt Dich schnell und sicher zum LKW Führerschein in den Klassen C1, C1E, C und CE.
Die langjährige Berufserfahrung unserer freundlichen Fahrlehrer macht das Lernen besonders einfach und unterstützt Dich auf dem Weg zum LKW Führerschein.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU DEN LKW-FÜHRERSCHEINKLASSEN
Fahrzeuge der Kategorie C, ausgenommen solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, haben eine zulässige Gesamtmasse von über 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg. Sie sind für den Transport von bis zu acht Personen, einschließlich des Fahrers, konzipiert und gebaut. Zusätzlich dürfen Anhänger mit einer maximalen zulässigen Gesamtmasse von 750 kg mitgeführt werden.
Vorbesitz: Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre
Befristung: In der Regel gilt eine Befristung von fünf Jahren, wobei eine Verlängerung um weitere fünf Jahre möglich ist, nachdem ein positiver Eignungsnachweis vorgelegt wurde (einschließlich betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten sowie augenärztlichem Gutachten).
Fahrzeuge der Klasse C1 in Verbindung mit Anhängern, die eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg haben, dürfen verwendet werden. Die maximale zulässige Gesamtmasse der Kombination beträgt 12.000 kg.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse C1
Eingeschlossene Klassen: Des Weiteren D1E, unter der Bedingung, dass der Fahrzeugführer zur Lenkung von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.
Befristung: In der Regel zunächst auf einen Zeitraum von fünf Jahren beschränkt, kann die Gültigkeit jeweils um weitere fünf Jahre verlängert werden, nachdem ein positiver Eignungsnachweis vorgelegt wurde (in Form eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens sowie eines augenärztlichen Gutachtens).
Fahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer konstruiert und gebaut sind, und deren zulässige Gesamtmasse mehr als 3.500 kg beträgt, fallen unter diese Regelung. Es ist gestattet, Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg mitzuführen.
Erwerb: Vorbesitz Klasse B erforderlich
Mindestalter: 21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation nach §4 Abs. 1 BKrFQG sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung.
Einschluss der Klassen: C1
Befristung: Im Grundsatz ist die Befristung auf fünf Jahre festgelegt. Eine Verlängerung um weitere fünf Jahre ist nach Vorlage eines positiven Eignungsnachweises möglich, der ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten sowie ein augenärztliches Gutachten umfasst.
Fahrzeuge der Klasse C in Verbindung mit einem Anhänger oder Sattelanhänger, dessen zulässige Gesamtmasse über 750 kg liegt.
Erwerb: Der Erwerb der Klasse CE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse C besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse CE frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C erteilt werden.
Mindestalter: 21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation nach §4 Abs. 1 BKrFQG sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung.
Einschluss der Klassen: BE, C1E und T – Außerdem DE, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
Befristung: Im Grunde genommen gilt eine Befristung von fünf Jahren, wobei eine Verlängerung um weitere fünf Jahre möglich ist, nachdem ein positiver Eignungsnachweis (betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten und augenärztliches Gutachten) vorgelegt wurde.