AUTO FÜHRERSCHEIN IN DER FAHRSCHULE PFEIFER
Die Fahrschule Pfeifer in Mainz bringt Dich schnell und sicher zum Auto Führerschein in den Klassen B, BF17, B197, B196 und BE. Die langjährige Berufserfahrung unserer freundlichen Fahrlehrer macht das Lernen besonders einfach und unterstützt Dich auf dem Weg zum Autoführerschein.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU DEN AUTOFÜHRERSCHEINKLASSEN
Erwerb: Direkteinstieg
Mindestalter: 18 Jahre (oder Begleitetes Fahren ab 17 Jahren, der Klasse B oder BE erwerben, diese Möglichkeit bietet das Begleitete Fahren mit 17. Bis zum vollendetem 18. Lebensjahr nur in Begleitung eines Erwachsenen fahren. Mit der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten darf mit 16½ die Ausbildung beginnen.)
Theoretische Ausbildung: Der Grundunterricht beträgt 12 Unterrichtsstunden (beim Vorbesitz einer anderen Klasse nur 6 Stunden) und 2 Stunden klassenspezifischer Unterricht.
Praktische Ausbildung: Überlandfahrt (Schulung auf Bundes-oder Landstraßen / 5 Stunden), Autobahnfahrt (Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen / 4 Stunden), Nachtfahrt (Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit / 3 Stunden)
Eignung: Allgemeine Eignung / Sehtest / Erste Hilfe
Einschluss der Klassen: AM / L
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt (z. B. PKW mit Pferdeanhänger), bzw. die zusammen die Grenzwerte der in die Klasse B fallenden Kombinationen überschreiten.
Praktische Ausbildung:
Überlandfahrt (Schulung auf Bundes-o der Landstraßen / 3 Stunden), Autobahnfahrt (Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen / 1 Stunden), Nachtfahrt (Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit / 1 Stunden)
Erwerb: Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre (oder Begleitetes Fahren mit 17 Jahren)
Eignung: Allgemeine Eignung / Sehtest
Die neue Automatikregelung für den Autoführerschein. Ein großer Vorteil einer Automatikausbildung liegt darin, dass das manuelle Schalten und Kuppeln entfallen. Vielen Fahranfängern fällt das Lernen auf einem Automatikfahrzeug wesentlich leichter. Die Schlüsselzahl 197 wird von der Führerscheinstelle in die Fahrerlaubnis eingetragen, wenn eine Fahrschule bestätigt, dass die Führerscheininhaberin oder der Führerscheininhaber eine 15-minütige Testfahrt in einem Wagen mit manueller Schaltung absolviert hat. Um diese Testfahrt unternehmen zu dürfen, müssen zuvor mindestens zehn Fahrstunden (zu je 45 Minuten) in einem Wagen mit manuellem Getriebe abgeschlossen werden.
Theoretische Ausbildung:
Der Grundunterricht beträgt 12 Unterrichtsstunden (beim Vorbesitz einer anderen Klasse nur 6 Stunden) und 2 Stunden klassenspezifischer Unterricht.
Praktische Ausbildung:
Überlandfahrt (Schulung auf Bundes-o der Landstraßen / 5 Stunden), Autobahnfahrt (Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen / 4 Stunden), Nachtfahrt (Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit / 3 Stunden)
Mindestalter: 18 Jahre (oder Begleitetes Fahren mit 17 Jahren)
Eignung: Allgemeine Eignung / Sehtest / Erste Hilfe
Einschluss der Klassen: AM / L
Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das, ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet. Die Berechtigung wird im Führerschein durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 bei der Fahrerlaubnisklasse B dokumentiert
Mindestalter: 25 Jahre und Mindestens 5 Jahre Fahrerfahrung Autoführerschein (Klasse B) Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
Vorbesitz einer Klasse: B